Allgemeine Geschäftsbedingungen

HomeAllgemeine Geschäftsbedingungen

der NZ Techno GmbH für im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Shop) abgeschlossene Rechtsgeschäfte

1. Umfang und Geltung der Bestimmungen:

1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NZ Techno GmbH  (im folgenden „NZ Techno“) gelten – ungeachtet etwaiger entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Kunden – für im Online-Shop getätigte Bestellungen und werden durch den Kunden (im folgenden „Kunde “ oder „Käufer“) mit der Erteilung eines Auftrages zustimmend zur Kenntnis genommen.

1.2. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsbedingungen sind nur annähernd und unverbindlich. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.

1.3. Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – nur an Kunden, die in Österreich Ihren Sitz oder Wohnsitz haben, an eine Lieferadresse.

 

2. Bestellung:

2.1. Eine Bestellung erfolgt ausschließlich aufgrund eines Angebots des Kunden unter Verwendung des hiefür vorgesehenen Online-Bestellformulars (Katalog/Warenkorb). NZ Techno nimmt dieses Angebot durch Übermittlung eines Auftragsbestätigung längstens binnen 3 Werktagen per E-mail oder schriftlich an, wobei der Käufer fehlerhafte/unrichtige Kundenstammdaten sofort bei NZ Techno anzuzeigen hat. NZ Techno behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zustellung der Auftragsbestätigung zustande.

2.2. Bestellungen können nur von Personen ab 18 Jahren getätigt werden.

2.3. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können von ihrer Vertragserklärung binnen einer Frist von 7 (sieben) Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Es genügt für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung, wenn diese innerhalb der genannten Frist abgesendet wird.

2.4. Im Fall des Rücktritts eines Verbrauchers erstattet NZ Techno die etwa schon geleisteten Zahlungen Zug um Zug gegen Rückstellung der empfangenen Lieferung durch den Verbraucher. NZ Techno behält sich in diesem Fall die Geltendmachung einer Wertminderung von gelieferten Waren vor, wobei die bloße Übernahme der Waren in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist. Aus hygienischen Gründen findet eine Warenrücknahme unter (teilweiser) Erstattung des Kaufpreises jedenfalls nur statt, wenn die Ware ungebraucht und originalverpackt vom Kunden zurückgestellt wird.

2.5. Vertragsrelevante Erklärungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (per Post oder per Telefax). NZ Techno behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form (z.B. per e-mail) zu akzeptieren, die dann aber erst mit einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung durch NZ Techno wirksam werden

 

3. Preise:

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise laut der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste im Online-Shop. Die Preise verstehen sich ab Werk Wien, inklusive Umsatzsteuer und Verpackung.

Für Lieferungen wird eine Transportkostenpauschale von EUR 6,00 (inkl. USt) in Rechnung gestellt.

4. Lieferung:

4.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von NZ Techno GmbH, Gonzagagasse 11, 1010 Wien. Die Lieferung der Waren erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei als Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr auf den Käufer die Übergabe der Ware an den Spediteur anzusehen ist.

4.2. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. NZ Techno ist berechtigt, den Versandweg und die Versandart zu bestimmen sowie die Instruktionen für den Transport vorzunehmen. NZ Techno behält sich vor, bei Lieferschwierigkeiten einer Ware dem Käufer auch geringere Mengen zuzuteilen, sofern der Käufer NZ Techno nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, daß eine geringere als die von ihm bestellte Menge von ihm nicht akzeptiert wird. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von NZ Techno nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht. Zu den von NZ Techno nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere Schwierigkeiten beim Bezug der Ware oder Vormaterialien von Dritten, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von NZ Techno), Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. NZ Techno wird den Käufer unverzüglich vom Erlöschen der Lieferpflicht informieren.

4.3.Mangels angegebener längerer Lieferfristen im Online-Katalog oder anderslautender Vereinbarung werden die Bestellungen von Verbrauchern von NZ Techno ehestmöglich, spätestens aber 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag ausgeführt, es sei denn, NZ Techno nimmt das Anbot des Verbrauchers nicht an.

Sollte NZ Techno die Bestellung eines Verbrauchers nicht ausführen können, weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist, wird NZ Techno dies dem Verbraucher unverzüglich mitteilen.

4.4. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern NZ Techno den Verzug mit den vereinbarten Lieferfristen um mehr als 7 Werktage zu vertreten hat und die vom Käufer mit eingeschriebenem Brief zu setzende Nachfrist von drei Wochen verstrichen ist.

4.5. Bei einem vom Käufer zu vertretenden Annahmeverzug ist NZ Techno nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung, insbesondere den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten oder Lagergebühren in angemessenem Ausmaß, zu begehren.

4.6. Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend jener Teile, hinsichtlich welcher der Auftrag – zumindest innerhalb einer allfälligen Nachfrist – erfüllt werden kann, sofern diese Teile der Bestellung, auch für sich genommen, für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

4.7. Solange der Käufer mit seiner Zahlung, auch aus einem anderen Geschäftsfall, im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung des Auftrages notwendige Handlung unterlässt, ist NZ Techno berechtigt, ihrerseits ihre Leistung zurückzuhalten.

5. Zahlung:

5.1. Sämtliche Käufe im Online Shop von NZ Techno erfordern eine 100% Vorauszahlung nach Erhalt der Rechnung.

 

6. Gewährleistung:

6.1. Mängel der gelieferten Ware sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu rügen, wobei für die Einhaltung der 7tägigen Frist die Zustellung der schriftlichen Mängelrüge an NZ Techno ausschlaggebend ist. Die nicht rechtzeitige Mängelanzeige gilt als Genehmigung der gelieferten Ware. Dieser Punkt findet keine Anwendung auf mit Verbrauchern abgeschlossene Rechtsgeschäfte.

6.2. NZ Techno erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrages (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb von längstens sechs Wochen ab Reklamation. Der Kunde hat, sofern im Einzelfall keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, die bemängelte Ware an NZ Techno zu retournieren.

6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Warenlieferung erhält.

7. Schadenersatz:

7.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen NZ Techno oder Erfüllungsgehilfen von NZ Techno aus welchem Grund immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Rechtshandlung oder aus einem anderen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, der Schaden von NZ Techno oder Erfüllungsgehilfen von NZ Techno nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an der Person. Dies gilt entsprechend für die Haftung für (Mangel-)Folgeschäden, indirekte Schäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von NZ Techno.

8.2. Sofern der Kunde zulässigerweise die Waren weiterveräußert hat bezieht sich der Eigentumsvorbehalt von NZ Techno auf den anstelle des Kaufgegenstand getretenen Kaufpreis, der vom Kunden bis zu seiner eigenen Vollzahlung gesondert zu verwahren ist.

8.3. NZ Techno kann, muss aber nicht, vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, sondern kann auch auf Vertragserfüllung durch den Kunden bestehen.

 

9. EDV-Verarbeitung von Käuferdaten:

9.1. Der Käufer stimmt zu, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu NZ Techno dieser mitgeteilten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden für die Auftragsbearbeitung, Buchhaltung, die Kundenevidenz und zur Kundenpflege verwendet.

9.2. Soweit NZ Techno personenbezogene Daten von Verbrauchern speichert, werden Umfang, Zweck und Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten ebenso wie die Adressaten der allfälligen Übermittlung derartiger Daten den Verbrauchern in Form einer ständig online abrufbaren Information zur Verfügung gestellt. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Dritte werden von NZ Techno nur vorgenommen, wenn dies für die Abwicklung eines konkreten Rechtsgeschäftes unumgänglich ist. NZ Techno wird personenbezogene Daten von Verbrauchern nicht veröffentlichen.

9.3. Sensible Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, die Verbraucher betreffen, werden – außer im Fall der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des betroffenen Verbrauchers – von NZ Techno weder gespeichert noch weiterübermittelt.

10. Sonstige Bestimmungen:

10.1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Rechtsgeschäftes bzw. der gesamten AGB zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen AGB bleiben unverändert bestehen.

10.2. Für Rechtsstreitigkeiten über das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit dieser AGB oder über deren Rechtswirkungen sowie über Verträge, denen diese AGB zugrunde liegen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien-Innere Stadt vereinbart.

10.3. Im Verhältnis zu Verbrauchern findet Pkt. 9.2. mit der Maßgabe Anwendung, dass Verbraucher allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen auch bei dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz anhängig machen können, während für allfällige Klagen von NZ Techno gegen Verbraucher Zuständigkeit des Wohnsitzgerichtes der Verbraucher besteht.

10.4. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist österreichisches Recht anzuwenden.

 

 

Datum: Wien, Dezember 2020